Unsere Hausordnung

Herzlich willkommen im Bürger- und Kulturzentrum kabelmetal.

Das Haus steht für Toleranz, Weltoffenheit, Demokratie und Völkerverständigung. Aus diesem Grund ist die Nutzung der Räumlichkeiten durch Personen oder Gruppen, die durch menschen- oder demokratiefeindliche, rassistische, antisemitische, sexistische oder anderweitig menschenverachtende Äußerungen sowie durch radikale, oder extreme Einstellungen in Erscheinung treten, ausgeschlossen. Wir setzen auf rücksichts- und respektvollen Umgang miteinander. Um Unklarheiten zu beseitigen und Missverständnisse zu vermeiden, haben wir dazu einige Regeln formuliert. Bitte wenden Sie sich an unser Personal, wenn Sie Fragen haben.

Wir sind eine gemeinnützige GmbH, an der die Gemeinde Windeck beteiligt ist. Die Hausordnung gilt für das gesamte   Kulturzentrum, das zugehörige Außengelände sowie für die Gastronomie. Sie gilt für alle Personen, die die Halle kabelmetal oder das Gelände betreten, sich dort aufhalten oder anmieten. Mit dem Betreten wird die Hausordnung akzeptiert.

Das Hausrecht üben die kabelmetal gGmbH als Betreiber und beauftragte Dritte aus. Der Betreiber ist berechtigt, den Zutritt zu kabelmetal für Besucherinnen und Besucher, Aussteller und Ausstellerinnen und sonstige Dritte einschränkend zu regeln, so z.B. den Zutritt nur gegen Vorlage eines Ausweises und einer Eintrittskarte zu gestatten und die Einhaltung der Zutrittsbedingungen zu kontrollieren.

In der kabelmetal gilt das Jugendschutzgesetz. Sind die Veranstaltungen nicht speziell für Kinder und Jugendliche ausgewiesen, dann ist vor der Vollendung des 14. Lebensjahres die Begleitung eines Erwachsenen notwendig. Jugendliche ab dem vollendeten 14. Lebensjahr an haben wie Erwachsene Zutritt. Veranstaltungsbezogene Sonderregelungen bleiben davon unberührt.

Personen, die erkennbar alkoholisiert sind oder unter Drogeneinwirkung stehen, werden aus der kabelmetal verwiesen. Im gesamten Innenbereich besteht Rauchverbot.

Alle Einrichtungen der kabelmetal sind pfleglich und schonend zu benutzen. Innerhalb der Versammlungsstätte hat sich jede Person so zu verhalten, dass keine andere geschädigt, gefährdet oder – mehr als nach den Umständen unvermeidbar – behindert oder belästigt wird.

Jegliches Verhalten, das geeignet ist, den ordnungsgemäßen Ablauf einer Veranstaltung in kabelmetal oder auf dem Vorplatz zu stören oder in sonstiger Weise gegen die berechtigten Interessen des Betreibers verstößt, ist zu unterlassen und kann mit einem Hausverbot belegt werden, insbesondere:

  • Tätigkeiten, die den gesellschaftsvertraglichen Zielen des Bürger- und Kulturzentrums kabelmetal widersprechen oder diesen bewusst entgegenwirken, insbesondere menschen- und demokratiefeindliche Verhaltensweisen und Veranstaltungsinhalte.

    Nicht gestattet sind daher insbesondere:

  • das uniforme und erkennbare Auftreten von Personen oder Gruppen mit realem oder menschen- oder demokratiefeindlichem, radikalem oder extremistischem oder extremem oder fremdenfeindlichem und/oder radikalreligiösem Hintergrund,
  • die Durchführung von Veranstaltungen mit menschen- oder demokratiefeindlichem, realem oder radikalem oder extremistischem oder extremem oder fremdenfeindlichem und/oder radikalreligiösem Hintergrund,
  • gewalttätige Handlungen, Beleidigungen, Drohungen oder Erpressungen gegenüber anderen Gästen der kabelmetal ebenso wie die Verwendung von menschen- oder demokratiefeindlichen, rassistischen oder radikalen oder extremistischen oder extremen Symbolen, Zeichen und Sprüchen. Die Verwendung von verbotenen nationalsozialistischen Symbolen und Texten werden zur Anzeige gebracht,
  • ungenehmigte Veränderungen an zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten
  • jede nicht zugelassene gewerbliche Tätigkeit auf dem Veranstaltungsgelände (insbesondere das Anbieten von Gegenständen und Leistungen aller Art –entgeltlich oder unentgeltlich),
  • das nicht genehmigte Verteilen oder Aushängen von Flugblättern, Werbeschriften, Plakaten, Zeitschriften usw., das Anbringen von Aufklebern aller Art außerhalb der dafür vorgesehenen Flächen,
  • die Verunreinigung der Räumlichkeiten oder des Freigeländes sowie jegliches Verhalten, das geeignet ist, die Umwelt zu belasten oder zu gefährden.

Das Mitführen folgender Sachen ist untersagt:

  • Waffen oder gefährliche, waffenähnliche Gegenstände
  • Gassprühflaschen, ätzende oder färbende Substanzen oder Druckbehälter für leicht entzündliche oder gesundheitsschädigende Gase, ausgenommen handelsübliche Taschenfeuerzeuge;
  • Feuerwerkskörper, Raketen, bengalische Feuer, Rauchpulver, Leuchtkugeln und andere pyrotechnische Gegenstände.

Untersagt sind darüber hinaus:

  • der Verzehr von mitgebrachten Getränken und Speisen ohne Zustimmung descBetreibers,
  • die Auslage oder Verteilung von demokratiefeindlichem, radikalem, extremistischem und extremem, rassistischem, fremdenfeindlichem, radikalreligiösen und/oder sexistischem Infomaterial, die Nutzung von Videokameras oder sonstigen Geräten zu Ton- oder Bildaufnahmen bei Veranstaltungen (sofern keine entsprechende Zustimmung des Veranstalters vorliegt).

Der Betreiber übernimmt keine Haftung für Sach- und Personenschäden. Davon ausgenommen ist die Haftung wegen Vorsatz und grober Fahrlässigkeit durch den Betreiber.

Das vom Betreiber beauftragte Personal übt in dessen Namen das Hausrecht aus und ist befugt, befristete oder unbefristete Hausverbote auszusprechen und durchzusetzen, wenn ein Verstoß gegen die Hausordnung vorliegt. Hausverbote, die durch den Betreiber ausgesprochen werden, gelten für den gesamten Bereich des Bürger- und Kulturzentrums kabelmetal einschließlich des Außengeländes. Über die Aufhebung eines Hausverbots entscheidet der Betreiber auf Antrag nach billigem Ermessen. Verstöße gegen geltende Gesetze führen in jedem Fall zur Anzeige. Falls Sie sich durch das kabelmetal-Personal oder beauftragte Dritte ungerecht behandelt fühlen, dann wenden Sie sich bitte an die Geschäftsführung der kabelmetal.

Ihr kabelmetal-Team/Die Geschäftsführung (Stand: 01/2025)

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Gefördert mit Mitteln der
Städtebauförderung durch:

Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen aufgrund eines Beschlusses des Landtages Nordrhein-Westfalen.

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